
Betriebsstammdaten |
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 Ohrmarkenbestellung |
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Rinder: Schriftlich,
Bestellung bis 10
Stck. in Ihrer zustän-
digen Außenstelle des
LKV (siehe Standorte).
Bestellungen ab 11
Ohrmarken immer
über die Landes-
geschäftsstelle des
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LKV,
in Lichtenwalde (siehe
Formularcenter) |

Schweine, Schafe, Ziegen:
Alle Bestellungen
schriftlich an die Landesgeschäftsstelle des
LKV,
in Lichtenwalde (siehe Formularcenter).
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 Ohrmarkennachprägung |
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Frau
Hanna Schulz
Telefonnummer : 037206 – 87 128
E-Mailadresse :
hanna.schulz@rizu.de
Ab
sofort können Ohrmarkennachprägungen
direkt im Internet bestellt werden. Gehen Sie
dazu im
www.hi-tier.de und rufen Sie dort in der
Rubrik Meldungen den Punkt
Ohrmarkennachprägungen auf.
Es
besteht auch weiterhin die Möglichkeit der
Anforderung über unser Bestellformular.
Bitte
beachten Sie, dass dringende
Ohrmarkenbestellungen nur per Fax bestellt
werden können. Ein entsprechender Vermerk
sollte deutlich sichtbar sein.
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 Stammdatenblatt/Rinderpass |
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Sie erhalten den Rinderpass nur nach
Beantragung (Frist:
innerhalb von 7 Tagen nach
der Geburt) durch die
Geburtsmeldekarte,
Geburtsanzeige per MODEM, Diskette,
HIT-
FON oder Internet ( direkt in der Datenbank in
München).
Dafür sind folgende, vollständigen
Angaben notwendig:
Geburtsdatum
Rasse
Geschlecht
Ohrmarkennummer der Mutter (10-stellig)
Ersatzrinderpass: Zur Zeit nur schriftlich, über
die
Regionalstelle in Lichtenwalde, in Kürze
auch per Internet direkt
in München möglich.
Korrektur von Rinderpässen:
Nur unter
Vorlage des Originalpasses direkt in
Lichtenwalde möglich.
Beantragung von Rinderpässen Import:
Mit schriftlichem Antrag (siehe Formularcenter)
und den Originalpässen, unter Angabe von Ihrer
Registriernummer und
dem Einfuhrdatum, in der
Regionalgeschäftsstelle in Lichtenwalde.
Beantragung von Rinderpässen aus
Drittländern:
Nach Anzeige der Einfuhr bei
Ihrem zuständigen Veterinäramt
erfolgt die
Kennzeichnung der Tiere mit sächsischen
Ohrmarken (lt. VVVO)
und der schriftlichen
Anzeige (siehe Formular) an die Regionalstelle
in Lichtenwalde.
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An- und Abmeldungen in der zentralen Datenbank in München |
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Jeder Tierhalter muss in einer Frist von 7 Tagen alle Veränderungen
Zugang
Abgang
Verendung
Hausschlachtung
Export in seinem Bestand anzeigen.
Möglichkeiten der Meldungen:
Meldekarten, telefonische Bestellung (siehe
Ansprechpartner)
MODEM, Diskette (entsprechende
Kartenarten)
Internet
HIT- FON
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Bestandsregister |
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Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen:
Bestandsregister schriftlich in der Regionalstelle
des LKV in Lichtenwalde bestellen (siehe
Formularcenter).
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Korrekturen in der HIT-Datenbank in München |
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Fehlerhafte Meldungen werden von der
Regionalstelle HIT,
wöchentlich, in Form von
HIT-Korrekturbelegen zugeschickt.
Die Bearbeitung erfolgt über Rücksendung der
korrigierten Belege an die Regionalstelle in
Lichtenwalde.
Die Korrektur kann auch direkt in der
Datenbank München vorgenommen werden.
Achtung: Die Vorgangsnummern von selbst
vorgenommenen Korrekturen müssen unbedingt
der Regionalstelle mitgeteilt werden, um diese
aus der internen Vorgangstabelle zu löschen, um
ein wiederholtes Versenden der erledigten
Fehler zu vermeiden
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Rinderpässe/Stammdatenblätter |
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Mit sofortiger Wirkung werden, in
Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales,
keine Rinderpässe und Stammdatenblätter mehr in
der Regionalstelle HIT beim Sächsischen
Landeskontrollverband e. V. archiviert. Die
Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007 sieht
eine Rücksendung der Rinderpässe an die
ausgebende
Stelle nicht mehr vor.
Ausgenommen
davon bleiben Rinderpässe von Tieren, die im
innergemeinschaftlichen
Handel verbracht werden.
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