Getreide, das als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden soll, darf entsprechend der VO 1881/2006 (Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln) den Gehalt an Blei und Cadmium nicht übersteigen.
Seit Juli 2018 ist die LKS mbH bei der BfUL (Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft) als Untersuchungsstelle für die Bestimmung von Cadmium, Blei und Arsen im Rahmen der Vor-Ernte- Untersuchung gelistet. Damit ist es noch vor der Ernte möglich zu beurteilen, ob eine Überschreitung des Höchstgehaltes für Lebensmittel zu erwarten ist. Die Beprobung ist ab dem Stadium der Teigreife (EC 85) möglich. Somit kommt der Erzeuger seiner Pflicht zur Eigenkontrolle nach dem Lebensmittelrecht nach.
Die Probenahme kann durch den Landwirt oder durch eine von ihm beauftragte Person durchgeführt werden. Dabei ist auf eine repräsentative Probennahme gemäß der Vorgaben der BfUL zu achten:
Die Sammelprobe ist kühl aufzubewahren und innerhalb von 2 Tagen an das Labor weiterzuleiten. Mit der Probe sollten für eine eindeutige Zuordnung die folgenden Informationen übergeben werden: