Darf Buchweizen an Hunde verfüttert werden?
Buchweizen wird mitunter als Kohlenhydratträger in selbstgekochten Rationen verwendet (v.a. im Rahmen einer Eliminationsdiät) und kann, wenn auch seltener, in kommerziellen Produkten enthalten sein.
Eine Studie aus dem Jahr 2019 * äußerte den Verdacht, dass die regelmäßige Verfütterung von Buchweizen an Hunde Leberschäden hervorrufen könnte. Gegenstand der retrospektiven Studie war der Vergleich von zwei Gruppen an Hunden, die über zwei Tierärztliche Ernährungsberaterpraxen einen Buchweizen beinhaltenden Ernährungsplan erhalten hatten. Die beiden Beratungseinrichtungen befanden sich in Deutschland und Russland, so dass davon ausgegangen werden konnte, dass sich der Buchweizen unter regionalem Bezug hinsichtlich der Futtermittelcharakteristik und ggf. auch der landestypischen Zubereitungsart unterscheidet. Aus diesem Grund wurden auch Proben des Buchweizens (2x aus deutscher Produktion, 1x aus russischer) auf Sensorik, Nährstoffgehalt, Stärkeaufschluss und antinutritive Faktoren untersucht. Desweiteren wurden die in die Studie einbezogenen Hunde auf das Vorkommen von Lebererkrankungen evaluiert.
In der mit Buchweizen gefütterten Versuchsgruppe aus Deutschland betrug die Inzidenz von Lebererkrankungen 32 % im Vergleich zur Kontrollgruppe von 3,5 %. Damit erkrankten Hunde, die Buchweizen erhielten, signifikant häufiger an Leberfunktionsstörungen. In der russischen Ernährungsberatung konnten jedoch keine Unterschiede zwischen Versuchs- und Kontrollgruppe beobachtet werden.
Auch in der sensorischen Beurteilung gab es deutliche Abweichungen in Farbgebung und Form der Buchweizenkörner aus den beiden o.g. Regionen. Unterschiede im Nährstoffprofil zeigten sich nicht. Auffällig war jedoch, dass der Stärkeaufschlussgrad in den russischen Proben höher war. Zudem wird dort empfohlen, den beim Kochen entstehenden rötlichen Schleim abzugießen, was hierzulande meist nicht bekannt ist.
Ausgehend von den Ergebnissen aus dieser Studie sollte vorsichtshalber auf das Verfüttern von Buchweizen an Hunde – v.a. wenn diese Lebervorerkrankungen aufweisen - verzichtet werden. Der genaue Pathomechanismus dazu ist noch nicht geklärt.
Bei den genannten Beobachtungen wurde zunächst der in Buchweizen enthaltene antinutritive Faktor Fagopyrin diskutiert. Dieser Pflanzeninhaltsstoff ist mit dem Hypericin aus Johanniskraut verwandt. Beide verursachen nach oraler Aufnahme eine erhöhte Photosensibilität. Betroffene Tiere bekommen also bei Sonnenexposition wesentlich schneller einen Sonnenbrand. Besonders betroffen sind hier unbehaarte oder wenig behaarte Körperstellen wie der Bereich um die Augen, die Nase oder der Nasenrücken. Jedoch ist Fagopyrin v.a. in Blatt- und Stängelmaterial sowie in Samen enthalten. Relevante Gehalte in den Körner konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Zudem lässt sich bislang kein Rückschluss zwischen der Phototoxizität und einer Lebertoxizität herstellen.
Weiterhin wurden bestimmte Mykotoxine (Aflatoxine), Gerbstoffe (Tannine) oder Alkaloide aus Fremdsamen (durch Verunreinigung bei der Ernte) als Ursache für die Leberschäden diskutiert. Belege hierfür gibt es aber bislang nicht. Da die genannten Stoffe in der äußeren Schale sitzen bzw. dieser anhaften können, ist jedoch das Verfüttern von ausschließlich geschälten Buchweizenkörnern zu empfehlen.
Nach Erscheinen der erstgenannten Studie aus dem Jahr 2019 gab es keine weiteren Untersuchungen, die die Toxizität von Buchweizen für Hunde belegten. Allerdings auch keine, die eindeutig „Entwarnung“ bezüglich dieser Thematik gegeben hätten.
Aus diesem Grund wird auch von wissenschaftlicher Seite empfohlen, Buchweizen nicht als Hauptkohlenhydratquelle in Hunderationen einzusetzen. Gegen ein gelegentliches Verfüttern (z.B. in Ergänzungsfuttermitteln) scheint jedoch nichts zu sprechen. Wichtig ist hier, nur geschälte Körner nach ausreichendem Stärkeaufschluss (Walzen, Dampfen, Flockieren etc.) zu verfüttern.
* Remarkable frequency of a history of liver disease in dogs fed homemade diets with buckwheat. Tierarztl Prax Ausg K 2019; 47(4): 242-246.
Stand: Oktober 2026


