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Pferd

Fütterung von Ästen und Zweigen an Pferde

Knabbergehölze sind beliebte Beschäftigungsmaterialien für Pferde. Gerade bei Tieren, die zu Übergewicht neigen und daher Raufutter nur restriktiv erhalten sollten, können geeignete Äste und Zweige einen wertvollen Beitrag zur „Maulbeschäftigung“ bieten.

Im Gegensatz zu geschmacksangereicherten Lecksteinen oder anderen industriell hergestellten „Knabberfuttermitteln“ beinhalten ausgewachsene Äste und Zweige keinen Zucker und liefern keinen bzw. einen zu vernachlässigenden Beitrag zur Energieversorgung der Tiere. Zudem sind diese Produkte schnell aufgefressen, während Naturhölzer ein langes Knabbervergnügen versprechen und zudem noch den Spieltrieb der Tiere befriedigen. Nur bei sehr jungen Zweigen mit Trieben sollte darauf geachtet werden, dass diese einen Beitrag zur Energieversorgung liefern können und v.a. bei Tieren mit EMS oder Rehepatienten gemieden werden sollten.

Hohe Ligningehalte

Die Aufnahme hoher Mengen an unverdaulicher verholzter Faser (Lignin) kann zu einer Verstopfungskolik führen. Häufig werden daher Gehölze verfüttert, um zu vermeiden, dass die Tiere hohe Mengen an Einstreu aufnehmen. Jedoch beinhaltet die Rinde mit 20-30 % höhere Ligningehalte als Stroh (ca. zwischen 15-20 %). Daher wird geraten, dass ein 500 kg schweres Pferd nicht mehr als ein Kilogramm Holzrinde pro Tag fressen sollte. Dieser Wert ist aber nur als Faustzahl zu verstehen, da hier auch die Zusammensetzung der restlichen Ration beachtet werden muss sowie individuelle Faktoren (z.B. Anfälligkeit für Koliken) zu beachten sind. Wasser sollte selbstverständlich immer zur freien Verfügung angeboten werden.

Um einen maximalen Beschäftigungsanreiz zu bieten, ist es wichtig, dass die Rinde möglichst hart und somit schwieriger zu lösen ist. Denn dies bietet einen optimalen Beschäftigungsanreiz. Sehr junge, weiche Holzqualitäten sind hingegen schnell abgeschält und die Pferde verlieren dann das Interesse an ihnen.

Geeignete und giftige Gehölze

Ideal als Knabberhölzer eignen sich v.a. heimische (ungespritzte) Obstbaumsorten wie Apfel und Kirsche, aber auch Weide oder Haselnuss stehen hoch im Kurs. Grundsätzlich sind jedoch die meisten heimischen Laubbäume geeignet. Bei Pappelrinde kann es zu Akzeptanzproblemen kommen, bei Buche sollte darauf geachtet werden, dass keine Fruchtstände (Bucheckern sind giftig) daran hängen.

Zu giftigen Gehölzen, die unbedingt gemieden werden sollten, zählen Tuja, Eibe, Robinie, Buchsbaum, Liguster, verschiedene Akazienarten sowie Kastanie und Walnuss. Umstritten ist der Ahorn. Hier besteht die Verwechslungsmöglichkeit mit Bergahorn, dessen Samen die Atypische Weidemyopathie auslösen. Aktuell kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Anteile des Bergahorns diese Symptome auslösen können, so dass vorsichtshalber darauf verzichtet werden sollte.

Tannine und Ätherische Öle

Verzichtet werden sollte auf Hölzer, die einen hohen Anteil an Gerbstoffen (Tannine) aufweisen. Dazu zählen Eiche, Esche und Erle. Diese Tannine können Schleimhautreizungen

Gerade Nadelgehölze enthalten hohe Mengen an ätherischen Ölen, die schleimhautreizend sein können. Dies betrifft sowohl die Maul- wie auch die Magen-Darm-Schleimhaut. Zudem können sich aufgenommene Nadeln dieser Gehölze im Darm anschoppen und zu einer Kolik führen.

Zahngesundheit

Die Sorge, dass sich die Zähne an altem Rindenmaterial unphysiologisch abnutzen, ist unbegründet. Dentin – das sog. Zahnbein – ist die härteste Substanz im Körper. Daher besteht keine Gefahr, dass es hier zu Schäden am Zahnapparat kommen kann. Auch altes Holz ist aus dieser Sicht absolut unproblematisch, solange es nicht mikrobiell auffällig ist. Besteht jedoch der Verdacht, dass es mit Schimmelpilzen oder Bakterien besiedelt ist, sollte von einer Verfütterung abgesehen werden.

Anders herum sollte man jedoch an Pferde, welche im Zahnwechsel sind oder Zahnhaken/ -spitzen aufweisen, keine Hölzer verfüttern. Hier besteht die Gefahr, dass zu große Stücke unzureichend zerkleinert geschluckt werden und es so zu Schlundverstopfungen kommen kann.


Stand: Mai 2024

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