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Der Fütterungsberater

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Der Eichenprozessionsspinner – Eine Gefahr auch im Futter?


Der Eichenprozessionsspinner (EPS) kommt seit den 1990er Jahren in Deutschland vor. Die Larven dieses grau-braunen Schmetterlings ernähren sich von den Blättern der Eiche (Quercus spp.). Der Schlupf der Larven ist Anfang Mai – ab da sind sie bis zu ihrer Verpuppung Ende Juni/ Anfang Juli auf befallenen Bäumen aktiv “unterwegs“.

Ab dem dritten Larvenstadium bilden sie sogenannte “Spiegelhaare“ aus. Diese enthalten das Nesselgift Thaumetopoein, welches als Kontaktgift zu Hautirritationen, Augenreizungen oder Atemproblemen führen kann.

Diese Brennhaare brechen leicht und setzen so schon bei minimalem Kontakt ihr Gift frei. Aufgrund der Tatsache, dass diese über Luftströmungen getragen werden können, besteht eine Kontaminationsgefahr nicht nur direkt unter betroffenen Bäumen, sondern auch in deren Umkreis. Ein ebenfalls hohes Gefahrenpotential besitzen alte Nester der Raupen, da alte Larvenhäute nach der Häutung in den Nestern am Baum verbleiben.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Brennhaare eine lange Haltbarkeit über mehrere Jahre aufweisen. Sie können sich im Unterholz und im Bodenbewuchs anreichern. Gleiches gilt auch für das Anhaften an Schuhen und Kleidung, so dass bei jedem Kontakt erneut eine allergische Reaktion ausgelöst wird.

Nach Kontakt bilden sich auf Haut und Schleimhäuten akut schmerzhafte Hautausschläge, Rötungen, Quaddeln und Bläschen (sog. Raupendermatitis) aus. Auch ein systemischer allergischer Schock ist möglich.

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen bzgl. einer Kontamination von Futtermitteln – primär Heu – mit dem EPS und einer darauf basierenden Schadwirkung auf Tiere.

Grundsätzlich ruft der EPS bei Tieren die gleichen allergischen Reaktionen wie beim Menschen hervor. Hierbei sind zum einen Weidetiere bzw. Pferde auf der Koppel/ dem Paddock gefährdet. Aber auch Brennhaare im Heu oder Tränkwasser stellen eine potente Gefahr dar. Die Symptome zeigen sich in Haut- und Atemwegsreizungen, Bindehaut- und Augenentzündungen (Eintauchen des Kopfs in kontaminiertes Heu) und Entzündungen der Maulschleimhaut. Bei Pferden werden hier in Einzelfällen auch lebensbedrohliche Situationen durch einen Herz-Kreislauf-Kollaps infolge eines allergischen Schocks beschrieben. Auch ein Abortgeschehen konnte mit dem Kontakt mit EPS in Verbindung gebracht werden.

Betroffene Tiere können nur symptomatisch behandelt werden. Hier stehen Cortison und Antihistaminika zur Unterdrückung der allergischen Reaktion und bei einer Beteiligung der Atemwege auch Bronchospasmolytika zur Verfügung. Bei Pferden es zudem ratsam, diese nach einem vermuteten Kontakt zumindest im Gesichtsbereich abzuwaschen. Auch Textilien aller Art – Satteldecken, Gamaschen, Fliegenmasken etc. – sollten so warm wie möglich gewaschen werden.

Da, wie schon erwähnt, auch kontaminiertes Heu die klinische Symptomatik auslösen kann, kann in solchen Fällen auch kein jahreszeitlicher Bezug hergestellt werden. Zwar sind meist nur einzelne Ballen einer Heucharge betroffen, jedoch ist es nahezu unmöglich, diese zu detektieren.

Ein Nachweis des EPS bzw. seiner Brennhaare im Heu ist so gut wie nicht möglich. Die Suche der Brennhaare im Abrieb der Heuprobe würde sich als die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen gestalten. Daher ist es in Verdachtsfällen sinnvoller, die Futterflächen eingehend zu untersuchen (Eichen in der Nähe? Befall mit EPS sichtbar?) und verdächtiges Heu im Zweifelsfall komplett zu entsorgen. Dabei sollte auf das Tragen von Schutzkleidung (inkl. Mundschutz!) geachtet werden.

Zur Bekämpfung des EPS-Befalls kommen geeignete Insektizide zum Einsatz. Diese werden in aller Regel aus der Luft per Hubschrauber oder auch Fahrzeugen an den betroffenen Bäumen ausgebracht. Der Einsatz ist nur im Frühjahr/ bis zum zweiten Larvenstadium sinnvoll. Zudem sollten die Nester entsorgt werden. Dies geschieht durch Absaugen (tlw. vorher chemisch fixiert) oder Abflammen.

Die o.g. Maßnahmen sind immer von Spezialfirmen durchzuführen. Ein Befall sollte der zuständigen Kommune gemeldet werden (es besteht aber keine Meldepflicht).

 

Stand: August 2026

 

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