Vor-Ernte-Untersuchung von Getreide als Lebensmittel
Getreide, das als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden soll, darf entsprechend der VO 1881/2006 (Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln), den Gehalt an Blei und Cadmium im Korn nicht übersteigen. Seit 2018 ist die LKS mbH bei der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) als Untersuchungsstelle für die Bestimmung von Cadmium und Blei im Rahmen der Vor-Ernte-Untersuchung gelistet. Damit ist es noch vor der Ernte möglich zu beurteilen, ob eine Überschreitung des Höchstgehaltes an Blei und Cadmium zu erwarten ist. Zudem kommt der Erzeuger damit seiner Pflicht zur Eigenkontrolle gemäß dem Lebensmittelrecht nach, wenn z.B. in schwermetallbelasteten Gebieten mit einem erhöhten Gehalt zu rechnen ist oder erhöhte Cadmium- bzw. Bleigehalte in vorangegangenen Getreideernten festgestellt wurden.
Die Beprobung ist ab dem Stadium der Teigreife (BBCH-Stadium 85) möglich. Dieses Stadium zeichnet sich durch einen weichen, aber bereits festen Korninhalt aus. Erkennbar ist dieses Stadium zum Beispiel daran, dass das Eindrücken des Korns mit dem Fingernagel noch reversibel ist.
Die Probenahme kann durch den Landwirt oder durch eine von ihm beauftragte Person durchgeführt werden. Dabei ist auf eine repräsentative Probenahme gemäß den Vorgaben der BfUL zu achten:
https://www.bful.sachsen.de/download/Merkblatt_VEU_Internet.pdf.
Es sollten vorrangig Flächen mit begründetem Verdacht auf eine Überschreitung der Lebensmittelgrenzwerte beprobt werden.
Bei der Probenahme ist außerdem zu beachten, dass die kompletten Ähren abgeschnitten und in das Labor eingeschickt werden müssen. Bei der Einsendung von losen Körnern kann keine bestimmungsgemäße Vor-Ernte-Untersuchung durchgeführt werden.
Entsprechend der Schlaggröße muss eine repräsentative Sammelprobe gebildet werden. Diese ist kühl aufzubewahren und innerhalb von 2 Tagen an das Labor weiterzuleiten. Für Kunden aus Sachsen steht dafür der kostenlose Kurierservice des LKV zur Verfügung https://www.lkvsachsen.de/probenversand/kurier/. Die Einsendung der Proben per Versanddienstleister ist ebenfalls möglich.
Die Probe sollte für eine eindeutige Zuordnung mit den folgenden Informationen versehen werden:
- Fruchtart und Sorte
- Angaben zur Rückverfolgbarkeit der Probe(n) (Schlagbezeichnung / Flurstück / Schlagnummer / Teilschlag)
- Datum der Probenahme
- Probenehmer
- Untersuchungsauftrag - Lebensmittel - Vor-Ernte-Untersuchung
Die Bearbeitung der eingesendeten Proben ist nur mit diesem vollständig ausgefüllten Untersuchungsauftrag möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner:
Frau Dipl. troph. Raina Wein +49 37206 87-198 | raina.wein@lks-mbh.com und
Frau Jana Herz +49 37206 87-195 | jana.herz@lks-mbh.com.
Weiterführende Informationen zur Probenahme und den aktuell gültigen Untersuchungsauftrag finden Sie im Abschnitt „Vor-Ernte-Untersuchung von Getreide“ unter dem folgenden Link:
https://www.lkvsachsen.de/analysen/lebensmittel/.
Stand: Juni 2025