Begriffe
305-Tage-Leistung
Eine 305-Tage-Leistung ist die Leistung in der Zeit vom Tag nach dem Kalben bis zum Ende des letzten Prüfzeitraums dieser Laktation, mindestens von 250 Tagen, längstens bis zum Ablauf des 305. Laktationstages. Angegeben werden die Ordnungszahl der Laktation und die Anzahl der Laktationstage.
305-Tage-Leistung, mittlere
Die mittlere 305-Tage-Leistung ist der Durchschnitt aller 305-Tage-Leistungen. Angegeben werden die Zahl der Kalbungen, die Zahl der einbezogenen 305-Tage-Leistungen und der Durchschnitt aus allen Zwischenkalbezeiten. Die mittlere 305-Tage-Leistung ist immer dann zu aktualisieren, wenn eine weitere 305-Tage-Leistung abgeschlossen ist.
A-Kühe
A-Kühe (Ganzjährig geprüfte Kühe) sind solche mit 365 bzw. 366 Futtertagen sowie Färsen, die in den beiden ersten Monaten des Prüfjahres gekalbt haben, sowie Kühe, die im ersten Monat des Prüfjahres zugegangen oder im letzten Prüfmonat abgegangen sind und an allen Prüftagen erfasst wurden.
A- und B-Kühe
Kuhzahl, die sich aus der Anzahl aller ganzjährig und aller nicht ganzjährig geprüften Kühe ergibt
(A+B) -Kühe
Durchschnittliche Kuhzahl, die anhand der Futtertage der Einzelkühe errechnet wird
Aberkennung von Leistungen
Wenn die MLP-Ergebnisse durch Täuschung oder Manipulation beeinflusst wurden, wird mindestens für den betreffenden Prüfzeitraum das Ergebnis der MLP nicht verrechnet. Die Futtertage bzw. Melktage werden in Anrechnung gebracht. Dies gilt auch dann, wenn eine Kuh absichtlich der MLP entzogen wurde.
Alter der abgegangenen Kühe
Zeitabstand zwischen Geburt und Abgangstag. Die Angabe erfolgt in Jahren mit einer Dezimalstelle.
Alter der lebenden Kühe am 30.09.xx
Zeitabstand zwischen Geburt und dem 30.09.xx.. Die Angabe erfolgt in Jahren mit einer Dezimalstelle.
Amme
Amme ist eine Kuh, bei der für eine begrenzte Zeit keine Leistungsdaten aus der MLP vorliegen, weil sie nicht gemolken wird, da ein Kalb die Milch absaugt. Prüfzeiträume mit der Meldung Amme werden wie ein Zeitraum mit unvollständiger Leistung behandelt.
Anerkennung von Leistungsbeeinträchtigungen
Leistungen können auf Antrag von der zuständigen Behörde als beeinträchtigt anerkannt werden. In die Leistungsangaben werden als beeinträchtigt anerkannte Leistungen nicht einbezogen. Die Entscheidung der Beeinträchtigung richtet sich nach Ziffer 2.4 der Anlage 1 zur Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern. Bei Beeinträchtigungen durch Embryotransfer ist die ADR-Empfehlung 1.5 zusätzlich zu beachten.
B-Kühe
B-Kühe (nicht ganzjährig geprüfte Kühe) sind alle Kühe, die nicht als A-Kühe eingruppiert werden können.
Beginn Leistungsberechnung
Die Leistungsberechnung beginnt am Tag nach dem Zugang der Kuh.
Bestandsdurchschnittsleistung
Die Bestandsdurchschnittsleistung wird berechnet, indem die Summe der Milchmenge, der Fettmenge und der Eiweißmenge eines Bestandes im Prüfjahr durch die Summe der Futtertage des Bestandes dividiert und die Ergebnisse mit 365, in einem Schaltjahr mit 366, multipliziert werden.
Bestandsleistung
Für die Ermittlung der Bestandsleistung werden nur die im Betrieb festgestellten Prüfergebnisse unter Berücksichtigung der individuellen Zu- und Abgangsdaten der Tiere eingerechnet.
Bestandswechsel (Betriebswechsel)
Für die Ermittlung der Leistung eines Tieres wird eine eventuell zwischen Abgangs- und Zugangsdatum vorhandene Zeitspanne nach der Mitteldatumsmethode aufgefüllt.
Durchmelken
Als Durchmelken wird bezeichnet, wenn die Kuh zwischen zwei direkt aufeinander folgenden Kalbungen an keinem Prüftag „trocken“ gemeldet wurde. In diesem Fall ist durch die Kalbung das Laktationsende definiert.
Ende Leistungsberechnung
Die Leistungsberechnung endet am Tage des Abganges der Kuh.
Futtertage
Summe der Melk- und Trockentage.
Jahresleistung
Die Jahresleistung ist die Leistung einer Kuh im Prüfjahr. Die Jahresleistung ist abgeschlossen am 30.09. oder am Abgangstag.
Jahresleistung, mittlere
Die mittlere Jahresleistung wird berechnet, indem die Lebensleistung durch die Anzahl der in die Lebensleistung eingegangenen Futtertage dividiert und das Ergebnis mit 365 multipliziert wird. Voraussetzung für die Berechnung ist, dass mindestens zwei Laktationen abgeschlossen sind und bei der Lebensleistung mindestens 730 Futtertage vorliegen.
Kalbetag
Tag an welchem die Kuh gekalbt hat (Kalbung). Der 1.Kalbetag ist gleichzeitig auch der Zugangstag, er ist kein Futtertag.
Kuhzahl am 30.09.xx
Jede Kuh, die am 30.09. einen Futtertag erhält, gilt als vorhanden.
Laktationsbeginn
Die Laktation beginnt am Tage nach dem Kalbetag.
Laktationsende
Die Laktation gilt als abgeschlossen (siehe Prüfzeitraumende), wenn
- die Kuh „trocken“ gemeldet wird,
- die Kuh erneut kalbt,
- die Kuh abgeht,
- die Kuh als Amme gemeldet wird oder
- für die Kuh eine Leistungsunterbrechung von mehr als 75 Tagen erfolgt (unvollständige Leistung).
Hat die Kuh in der Laktation bereits vor diesem Prüfzeitraum 250 Melktage erreicht, dann wird ein Tagesgemelk < 2 kg Milch wie „trocken“ behandelt, sofern kein Vermerk über leistungsmindernde Ursachen vorliegt. Ab diesem Prüftag sind alle nachfolgenden Prüftage dieser Laktation unabhängig vom Prüfergebnis ebenfalls wie „trocken“ zu behandeln.
Laktationsleistung
Die Laktationsleistung ist die von Laktationsbeginn bis Laktationsende erbrachte Leistung.
Lebensleistung
In die Berechnung der Lebensleistung werden nur Jahresleistungen einbezogen. Die Lebensleistung ist die Leistung vom Tage nach dem ersten Kalben bis zum Ende des letzten Prüfjahres, bei abgegangenen Kühen bis zum Abgang.
Melktage
Summe der Tage, für die Leistung berechnet wurde. Darin sind auch aberkannte Leistungen enthalten (siehe Aberkennung von Leistungen).
Prüfdichte
Wird errechnet aus der Kuhzahl am 30.04. bezogen auf die in der amtlichen Viehzählung am 03.05. ermittelten Kuhzahl. Die Kuhzahl am 30.04. wird entsprechend der Kuhzahl am 30.09. ermittelt.
Prüfergebnis
Die für die Kuh am Prüftag ermittelte Leistung. Sie wird als Tagesgemelk dargestellt. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß ADR-Schema „Prüfverfahren in der Milchleistungsprüfung“.
Prüfjahr
Das Prüfjahr umfasst 365 Tage, in Schaltjahren 366 Tage. Es beginnt am 01.Oktober.
Prüfzeitraum
Der Prüfzeitraum ist der Zeitraum vom Prüfzeitraumbeginn bis zum Prüfzeitraumende. Das im Prüfzeitraum festgestellte Prüfergebnis wird für alle Tage des Prüfzeitraumes berechnet. Überbrückungsberechnungen und Aberkennung von Leistungen werden berücksichtigt.
Prüfzeitraumbeginn
Der Prüfzeitraum beginnt
- nach der Mitteldatumsmethode in der Mitte zwischen dem Prüftag „dn“ und dem Prüftag „dn-1“,
- bei einer Kalbung mit dem Kalbetag +1,
- bei einem Zugang mit dem Zugangstag + 1.
- Fehlt der Prüftag „dn-1“, der Kalbetag oder der Zugangstag, dann beginnt der Prüfzeitraum mit dem Prüftag „dn“.
- Liegt der Prüftag „dn-1“, die Kalbung oder der Zugang außerhalb des zulässigen Bereiches von 75 Tagen, dann beginnt der Prüfzeitraum mit Prüftag „dn“ – 37 Tage.
In den letzten beiden Fällen handelt es sich um einen Zeitraum mit Unvollständiger Leistung mit dem Ende der Leistungsberechnung bei Prüftag „dn“ – 1 Tag bzw. Prüftag „dn“ – 38 Tage.
Prüfzeitraumende
Der Prüfzeitraum endet
- nach der Mitteldatumsmethode in der Mitte zwischen dem Prüftag „dn“ und dem Prüftag „dn+1“,
- beim aktuellen Prüfzeitraum mit dem Prüftag „dn“,
- bei einer Kalbung mit dem Kalbetag,
- bei einem Abgang mit dem Abgangstag.
- Liegt der Prüftag „dn+1“, der Kalbetag oder der Abgangstag außerhalb des zulässigen Bereiches von 75 Tagen, dann endet der Prüfzeitraum mit dem Prüftag „dn“ + 37 Tage.
Beim letzten Fall handelt es sich um einen Zeitraum mit Unvollständiger Leistung mit dem Beginn der Leistungsunterbrechung bei Prüftag „dn“ + 38 Tage.
Teilleistung
Teilleistung ist die von im Verlauf der ersten Laktation abgegangenen Kühen erbrachte Leistung vom Tage nach der Kalbung bis zum Abgang. Die Melktage sind anzugeben. Teilleistungen können mit Hilfe geeigneter Verfahren auf die 305-Tage-Leistung hochgerechnet werden.
Trockentage
Summe der Tage aller Prüfzeiträume für welche „trocken“ gerechnet wurde.
Unvollständige Leistung
Bei Kühen, bei welchen
- die Leistungsprüfung nicht mit dem 1. Kalbetag beginnt
- die Leistungsprüfung für länger als 75 Tage (in Fällen von Punkt 3.2,Satz 3, der Richtlinie für länger als100 Tage) ausgesetzt wird, oder
- bei der Ermittlung des Prüfzeitraumes die 75 Tage überschritten werden,
wird die Berechnung der Jahresleistung mit dem „Beginn der Leistungsunterbrechung“* unterbrochen und nach dem „Ende der Leistungsunterbrechung“** fortgesetzt. Die 305-Tage-Leistung und Laktationsleistung wird mit dem „Beginn der Leistungsunterbrechung“* beendet. Für den Zeitraum der Leistungsunterbrechung werden keine Futtertage berechnet. Die unvollständige Leistung sowie alle daraus ermittelten Leistungen für dieses Tier sind mit einem „U“ zu kennzeichnen.
* siehe Prüfzeitraumende
** siehe Prüfzeitraumbeginn
Unwahrscheinliche Ergebnisse
Die Definition und Behandlung unwahrscheinlicher Ergebnisse ist in der ADR-Empfehlung 1.4 festgelegt.
Überbrückungsberechung
Fehlt ein Prüfergebnis oder kann es bei der Berechnung nicht verwendet werden, kann unter bestimmten Bedingungen eine Überbrückungsberechnung vorgenommen werden. Die Verfahren sind in der ADR-Richtlinie 1.1 und 1.4 geregelt. Eine Überbrückungsberechnung ist bei Täuschung oder Manipulation nicht zulässig.
Runden
Bei der Berechnung von Leistungen werden alle Dezimalstellen berücksichtigt. Erst bei der Ergebnisdarstellung ist kaufmännisch zu runden, d.h., bei 1 bis 4 wird abgerundet, bei 5 bis 9 wird aufgerundet.
Verkalben
Wenn die Trächtigkeit vor dem 210. Tag nach der Besamung/Bedeckung beendet wird, handelt es sich um ein Verkalben. Die laufende Laktation wird fortgesetzt. Sollte bei Färsen nach der Verkalbung eine Prüfung erfolgen, so ist die Verkalbung als Kalbung zu werten. Kann bei Kühen aufgrund fehlender Belegungsdaten die Trächtigkeitsdauer nicht festgestellt werden, wird die Verkalbung dann als Kalbung gewertet, wenn mit dem Verkalbedatum mindestens der 250. Melktag erreicht wird.
Zellgehalt der Herde am Prüftag
Bei der Berechnung des mittleren Zellgehaltes der Herde werden die Ergebnisse der Zellgehaltsbestimmung der Einzelkühe mit der Tagesmilchmenge gewogen gemittelt.
Zwischenkalbezeit
Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kalbungen in Tagen. In Durchschnittsberechnungen gehen nur Zwischenkalbezeiten innerhalb der Grenzwerte > 280 Tage bis < 560 Tage ein.