
Analysen Boden / Pflanzen
Grundbodenuntersuchung
Grundbodenuntersuchung
- pH-Wert, Phosphor, Kalium
- + Magnesium (nur in Kombination mit Grundbodenuntersuchung)
C/N-Verhältnis
- Organischer Kohlenstoff/Humus
- Gesamtstickstoff
Mikronährstoffe
- Profi: B, Cu, Mn, Zn, Na
- Premium: B, Cu, Mn, Zn, Na, Mo
- Eisen pflanzenverfügbar
- Calcium pflanzenverfügbar
Schwermetalle
- As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Zn, Hg - Königswasseraufschluss
- inkl. organischer Kohlenstoff/Humus
- Digitaler Probenbegleitschein BodenZum Herunterladen der Excel-Datei bitte auf die grüne Überschrift klicken.
Nmin-Bodenuntersuchung
Zwei Schichttiefen bei Grünland 0-15cm und 15-20cm, bei Ackerland 0-30cm und 30-60cm
Nmin
- Mineralischer Stickstoff (Nmin): NO3-N, NH4-N
- Mineralischer Schwefel (Smin)
- Digitaler Probenbegleitschein BodenZum Herunterladen der Excel-Datei bitte auf die grüne Überschrift klicken.
Bodenuntersuchungen für Haus- und Kleingärten
Grundnährstoffe
- Phosphor, Kalium, Magnesium, pH-Wert
- Humusgehalt/Organischer Kohlenstoff
- Bodenart
- inkl. Düngeempfehlung (wenn die Bodenart bekannt ist)
Pflanzenverfügbarer Stickstoff
- Nitrat-Stickstoff und Ammonium-Stickstoff
- inkl. Düngeempfehlung (wenn die Bodenart bekannt ist)
Humusqualitätsbewertung
Wir möchten zu einer nachhaltigen Bodennutzung mit steigenden Erträgen mit weniger Mineraldüngereinsatz und geringeren Aufwendungen motivieren. Einen Beitrag dazu sehen wir in einer neuen Bewertung der Humusqualität von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Böden mit einem praxisorientierten Indikatorsystem auf der Basis einer neuen Analysemethode (thermogravimetrische Bodenanalyse).
Pflanzenanalyse
Die Pflanzenanalyse ist eine Methode zur Ermittlung des Ernährungszustands bzw. der Düngebedürftigkeit von Kulturpflanzen. Ergänzend zur Bodenuntersuchung verbessert sie die Treffsicherheit der Düngebedarfsermittlung wesentlich. Durch sie können Mängel in der Nährstoffversorgung der Pflanze frühzeitig erkannt und gezielt beseitigt werden.
komplexe Pflanzenanalyse
- TS, N, P, K, Mg, Cu, Zn, Mn
- Richtwerte zu den entsprechenden Makro- und Mikronährstoffen
- Hinweise zum Ernährungszustand der Pflanze
- Datenbereitstellung innerhalb von 5 Werktagen
Unsere Bodenanalytik
Das Bodenlabor der LKS mbH ist nach abfallrechtlichen Bestimmungen notifiziert sowie im Online-System ReSyMeSa gelistet und nimmt dafür jährlich am länder-übergreifenden Ringversuch nach Fachmodul Abfall teil.
Die Untersuchung von Bodenproben im landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich bildet die Grundlage für Ihre erfolgreiche Düngestrategie und Optimierung Ihrer Erträge. Mit der Kombination aus Boden- und Pflanzenanalyse bieten wir Ihnen ein umfassendes Analysespektrum.
Einen Großteil unseres Angebotes finden Sie in den obenstehenden Rubriken und Analyseboxen. Sollten Sie Ihre gewünschte Untersuchung dennoch nicht finden, rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern.
Hinweise zur Bodenprobenahme finden Sie HIER.
Information zur Neuerung der Düngeverordnung *
„Die Düngeverordnung (DüV) wurde novelliert (BGBl. I S. 846 vom 30.04.2020). Am 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung vom 28. April 2020 in Kraft getreten.“ Ab dem 01. Januar 2021 treten in den nach SächsDüReVO ausgewiesenen Nitratgebieten zusätzliche verpflichtende düngerechtliche Vorgaben in Kraft.“
Hier die wichtigsten Anforderungen nach Düngeverordnung und Sächsischer Düngerechtsverordnung bezüglich der Untersuchung von Nährstoffgehalten in Düngemitteln (inkl. Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln) und verfügbaren Nährstoffen in Böden.
1. Aufbringungsvorgaben
„Das Aufbringen von Düngemitteln sowie Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln darf nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat
• auf Grund vorgeschriebener Kennzeichnung bekannt sind,
• auf Grundlage von Daten/Richtwerten der zuständigen Stelle (LfULG) ermittelt oder
• auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter Messmethoden
festgestellt worden sind.“
„In Nitrat-Gebieten nach SächsDüReVO ist die Verwendung von Daten/Richtwerten für die Gehalte von Wirtschaftsdüngern nicht zulässig.
Es besteht Aufzeichnungspflicht für die Werte einschließlich der zu ihrer Ermittlung angewendeten Verfahren.“
2. Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten
„Aufzeichnungen nach Düngeverordnung (DüV) sind erforderlich zu
• den Düngebedarfsermittlungen und deren betriebliche Zusammenfassung sowie der ermittelten verfügbaren Nährstoffe im Boden,
• den Nährstoffgehalten der Düngemittel,
• allen Düngungsmaßnahmen und die betriebliche Zusammenfassung des Nährstoffeinsatzes zu einer jährlichen, betrieblichen Gesamtsumme sowie zur Weidehaltung“
Für bestimmte Betriebe und Flächen bestehen Ausnahmen (siehe Hinweisblatt zu den Aufzeichnungspflichten DüV 2020)“
3. Zusätzliche verpflichtende Maßnahmen für Flächen in Nitrat-Gebieten ab 01. Januar 2021 nach § 13a Absatz 2 DüV 2020
„Die N-Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrucht ohne Futternutzung ist verboten. Ausnahmen: N-Herbstdüngung zu Winterraps ist zulässig, wenn mit repräsentativer Bodenprobe nachgewiesen ist, dass die im Boden verfügbare N-Menge 45 kg N/ha nicht überschreitet.“
4. Besondere Anforderungen in Gebieten von Grundwasserkörpern mit bestimmter Nitratbelastung nach Sächsischer Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO)
„Auf Feldblöcken in Nitrat-Gebieten sind die folgenden zwei abweichenden Vorschriften nach SächsDüReVO einzuhalten:
• verpflichtende Nährstoffuntersuchung von Wirtschaftsdüngern und von Gärrückständen aus Biogasanlagen vor der Aufbringung
• verpflichtende Bodenuntersuchung auf verfügbaren Stickstoff im Rahmen der N-Düngebedarfsermittlung“
*Auszug aus „Anforderungen nach Düngeverordnung (DüV)“ Internet: www.smul.sachsen.de/lfulg, Stand Januar 2021
Marina Schnell
Mitarbeiterin Probenannahme und Attestierung Boden+49 37206 87-184
Marina.Schnell@lks-mbh.com
Adriana Hotho
Mitarbeiterin Probenannahme & Attestierung Futter sowie Beraterin für Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenernährung
+49 37206 87-173adriana.hotho@lks-mbh.com
Beratung und Attestierung
für chemische Futtermittelanalysen und Gülle/Biogas
+49 37206 87-140luw@lks-mbh.com














