FAQ
LKV

FAQ - häufig gestellte Fragen

Über unsere Suchfunktion (rechts oben) können Sie zielgenau nach Ihrer Frage oder einem Schlagwort suchen.

Allgemeines, Preise, Ablauf

  • Untersuchen Sie auch Proben aus anderen Bundesländern/Ländern?

Ja, sehr gern können Sie uns auch Proben aus anderen Regionen zukommen lassen. Lediglich unseren Kurierdienst bieten wir nur innerhalb von Sachsen an.

  • Kann ich als Privatperson Proben einsenden?

Ja. In diesem Fall lassen Sie das Feld „Betrieb“ einfach frei.

  • Was mache ich, wenn ich noch keine Kundennummer habe?

Als Neukunde können Sie dieses Feld frei lassen. Die Kundennummer erhalten Sie dann automatisch bei Eingang Ihrer ersten Probe.

  • Wie läuft eine Untersuchung bei Ihnen ab?

Um eine Probe bei uns einzusenden, drucken Sie sich zuerst den passenden Probenbegleitschein aus und füllen die Pflichtangabefelder vollständig aus. Zusammen mit der Probe schicken Sie diesen dann an unser Labor. Sobald die gewünschten Analysen abgeschlossen sind, erhalten Sie ihr Attest per Mail. Die Rechnung erhalten Sie anschließend später per Post.

  • Wann und wie erhalte ich meine Rechnung?

Der Versand der Rechnung erfolgt per Post nach Abschluss aller in Auftrag gegebenen Untersuchungen.

  • Wo finde ich die Preise für die einzelnen Untersuchungen bzw. die Gebührenliste?

Unsere Gebührenliste können Sie telefonisch unter 037206/87140 oder per E-Mail unter  luw@lks-mbh.com anfordern.

  • Wie teuer ist die GVO-Untersuchung?

Leider können wir Ihnen dafür keinen Festpreis benennen. Es kommt immer auf das individuelle Ergebnis der Analytik an.

Als erstes wird ein Screening durchgeführt. Wird für die Probe kein positives Signal in der sehr sensitiven PCR Analytik angezeigt, gilt sie als negativ und die Untersuchung ist an dieser Stelle beendet.

Erscheinen positive Signale, müssen weiterführende Bestimmungen eingeleitet werden, um eine Identifizierung und eine Quantifizierung des gentechnisch veränderten Organismus vorzunehmen. Dafür können verschiedene Anzahlen an Einzeluntersuchungen nötig werden und sich die Kosten dementsprechend summieren.

  • Bekomme ich bei der Einsendung mehrerer Proben Rabatt?

Nein, unsere Rabattsystem richtet sich nach dem Jahresumsatz des jeweiligen Kunden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Rechnungslegung  03720687183.

 

 

 

 

 

 

 

Probenahme, Probenbegleitschein, Probenversand

  • Wieviel Probenmaterial benötige ich für eine Futter-/Wasser-/Gülleuntersuchungen? 

Wir benötigen ca. 500g bzw. 500ml für eine Untersuchung. Ausnahmen hierbei bilden Untersuchungen für QS. Die dafür notwendigen Probenmengen entnehmen Sie bitte hier. 

  • Welche Mengen an Futtermittel muss ich für die GVO Analyse einsenden?

Für die Untersuchung auf gentechnisch veränderte Organismen werden folgende Mengen benötigt:

Mais: > 1000 g

Soja: > 700 g

Mischfutter oder Getreide: > 400 g

Raps: > 60 g

Die Proben sollen repräsentative Mischproben darstellen.

  • Wie entnehme ich eine Heuprobe korrekt?

Für eine repräsentative Probenahme aus mehreren Heuballen nehmen Sie bitte aus mindestens 5-6 Ballen jeweils eine Probe und machen daraus eine Mischprobe. Dabei entnehmen Sie die Probe möglichst aus dem Inneren des Ballens und nicht von der äußeren Schicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Heuanalyse?

Wir empfehlen Heu nach einer Lagerzeit von mind. 8 Wochen zu beproben.

  • Wie kommt meine Probe zu Ihnen?

Sie können Ihre Probe sowohl bei uns persönlich in Lichtenwalde abgeben als auch per Post zu uns senden. Innerhalb Sachsens haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Proben von unserem Kurierdienst abholen zu lassen.

  • Wohin soll ich meine Proben senden?

LKS-Landwirtschaftliche Kommunikations- und Servicegesellschaft mbH, August-Bebel-Str. 6, 09577 Niederwiesa

  • Soll ich für jede Probe ein Probenbegleitschein ausfüllen?

Ja, bitte füllen Sie für jede Probe auch jeweils einen Probenbegleitschein aus. Dies erleichtert unseren Mitarbeitern in der Probenannahme die korrekte Zuordnung der Probe.

  • Meine gewünschte Untersuchung steht nicht als Untersuchung zum Ankreuzen auf dem Probenbegleitschein. Was soll ich tun?

Sollte die von Ihnen gewünschte Untersuchung nicht als Analyse zum Ankreuzen auf unserem Probenbegleitschein stehen, tragen Sie diese bitte handschriftlich in das Feld „sonstige Untersuchungen/Bemerkungen“ ein.

  • Ich habe einen leeren Probenbegleitschein erhalten. Was soll ich damit tun?

Dabei handelt es sich um einen automatischen Versand unseres Systems. Sind Sie Neukunde oder habe längere Zeit keine Proben eingesendet, erhalten Sie automatisch einen aktuellen Probenbegleitschein mit Ihren Daten. Diesen können Sie für die Einsendung der nächsten Proben verwenden.

  • Welche Versandmaterialien sollen für Stoffwechselproben verwendet werden?

Blut: Blutchemie für Organparameter: Serumröhrchen, Blutbild: EDTA-Röhrchen

Harn: Harnröhrchen oder -becher

Deckhaar: eine saubere Plastetüte (z.B. mit Zipp-Verschluss) ist ausreichend, bitte mind. 5g einschicken!

  • Kann ich bei Ihnen Leergut bzw. Verpackungsmaterial bestellen?

Leergut für die Mastitisdiagnostik,  Wasser-,  Stoffwechsel-, und Lebensmittel- Hygieneproben (Tupfer und Abklatschplatten) kann direkt in der Abteilung Mikrobiologie unter der Durchwahl  037206 87179 bestellt werden.

Verpackungsmaterial für Futtermittel- und Gülleuntersuchungen erhalten Sie kostenfrei unter 037206 87191.

Verpackungsmaterial für Bodenproben erhalten Sie kostenfrei unter 037206 87194.

Weitere Informationen rund um die Probenverpackung finden Sie hier. 

  • Wer darf meine Wasserprobe nehmen?

Eine Probe zur Untersuchung der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserprobe) muss von einem akkreditierten Probenehmer gezogen werden. Dieser zieht unter Einhaltung aller Vorgaben die Wasserprobe. Eine Trinkwasserprobe benötigen Sie für amtliche Zwecke. 

Falls Sie Ihr Trinkwasser nur für private Zwecke analysieren lassen möchten, können Sie die Probe selbst entnehmen (Brauch- und Prozesswasser – Untersuchung). Die Beurteilung findet nach den Richtlinien der Trinkwasserverordnung statt.

Ebenfalls selber entnehmen können Sie die Probe zur Beurteilung der Hygienischen Qualität von Tränkwasser. Bei einer Tränkwasseruntersuchung greift der Orientierungsrahmen zur futtermittelrechtlichen Beurteilung.

  • Was muss bei der Wasserprobenahme beachtet werden?

Sofern die Probe nicht von einem akkreditierten Probenehmer genommen wird, benötigen Sie für eine mikrobiologische Untersuchung eine sterile Flasche. Diese wird Ihnen vom Labor ausgehändigt. Für eine rein chemische Analytik kann eine unsterile Flasche verwendet werden.

Lassen Sie etwas von dem zu untersuchenden Wasser ablaufen, öffnen Sie die Flasche ohne Innenbereiche zu berühren und befüllen Sie diese. Danach sollte das Wasser innerhalb von 24h in das Labor gelangen. Bei einer Einsendung der Wasserprobe auf dem Postweg empfehlen wir die Expresszustellung zum nächsten Tag.

Der Probenbegleitschein muss mit allen relevanten Daten ausgefüllt werden.

Hinweis: Beim Tränkwasser die Probe bitte nicht direkt aus dem Tränkbecken entnehmen, sondern aus der Auslaufstelle zuvor. Eine Probe aus dem Tränkbecken verfälscht die Ergebnisse, da durch anhaftende Speichel- und Futtermittelreste ein bakterielles Wachstum begünstigt wird.

 

Analysen

  • Was ist in einer Vollanalyse enthalten?

In der Vollanalyse sind alle Rohnährstoffe (Rohasche, Rohprotein, Rohfaser, Rohfett, Zucker) sowie die Energiebewertung enthalten. Schauen Sie für mehr Informationen in der Rubrik Analysen nach.

  • Ich habe meine Analyseergebnis bereits erhalten und wünsche eine nachträgliche/zusätzliche Untersuchung. Geht das?

Im Normalfall kann eine nachträgliche Untersuchung innerhalb von vier Wochen nach Probeneingang beauftragt werden.

Ausnahme: Mikrobiologische Untersuchungen in feuchten Proben können NICHT nachträglich beauftragt werden, da diese Proben dann nur noch in getrockneter und gemahlener Form vorliegen und mikrobiologische Untersuchungen am frischen Material durchgeführt werden müssen.

  • Welche Clostridienuntersuchung soll ich ankreuzen?

Mit der Methode Clostridien nach VDLUFA wird die Gesamtzahl aller vegetativen, sulfitreduzierenden Clostridien bestimmt. Da Clostridien überall in der Umwelt vorkommen können, kann weiterhin differenziert werden, ob es sich um die Toxinbildner Cl. perfringens und/ oder Cl. botulinum handelt.

Eine Belastung des Futtermittels mit Cl. perfringens führt häufig zu einer Verschlechterung des Allgemeinbefindens der Tiere und zu gehäuften Durchfallerkrankungen im Bestand. Eine Intoxikation von Cl. botulinum geht mit zentralnervösen Störungen einher.

  • Ich habe erhöhte Zellzahlen im Bestand, kann es am Futter liegen?

Ja, als sekundäre Form kann sich eine verminderte Futterqualität negativ auf die Zellzahlen auswirken.

Zur Überprüfung der hygienischen Qualität der Futtermittel, können diese auf die mikrobiologischen Parameter Pilze, Hefen und Bakterien untersucht werden. Eine Untersuchung auf Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) ist ebenfalls ratsam. Weiterhin kann eine mögliche Belastung des Futtermittels mit Clostridien ausgeschlossen werden.

Und nicht zu vergessen, die Qualität des Tränkwassers sollte ebenfalls überprüft werden.

Untersuchungsergebnis, Prüfbericht

  • Wie erhalte ich mein Untersuchungsergebnis?

Sofern Sie eine E-Mail-Adresse auf dem Probenbegleitschein angegeben haben, erhalten Sie Ihre Ergebnisse per E-Mail. Dies ist der schnellste Weg und zudem kostenfrei. Zusätzlich können wir Ihnen den Ergebnisversand per Fax oder Post (zusätzliche Portokosten) anbieten.

  • Wann kann ich mit meinen Ergebnissen rechnen?

Die Ergebnisse der NIRS-Analysen liegen im Normalfall ca. 24h nach Probeneingang vor. Nass-chemische Analysen benötigen ca. 7-10 Tage.

  • Ich benötige mein Ergebnis schnellst möglich – bieten Sie einen Express-Service an?

Nein, wir ziehen keine Proben vor. Alle Proben werden in der Reihenfolge des Probeneingangs bearbeitet und schnellst möglich analysiert.

  • Ich kann meinen Prüfbericht nicht mehr finden, können Sie mir diesen nochmals zusenden?

Gern können wir Ihnen einen Prüfbericht nochmals zusenden. Melden Sie sich dazu einfach telefonisch unter  037206/87140 oder per Mail an luw@lks-mbh.com. Bitte halten Sie bei Rückfragen immer Ihre Debitor-/Kundenummer bereit.

  • Ich habe eine Frage zu meinem Untersuchungsergebnis. Wohin muss ich mich wenden?

Bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Ergebnis wenden Sie sich bitte an die 037206/87140 oder senden Sie uns eine E-Mail an luw@lks-mbh.com. Für Fachfragen wenden sie sich bitte an den jeweiligen Fachberater, diesen finden sie unter Kontakt. Bitte halten Sie bei Rückfragen immer Ihre Debitor-/Kundenummer bereit.

Bitte antworten Sie NICHT direkt auf die E-Mail mit dem Ergebnisversand, da dieser automatisch erfolgt und E-Mails nicht beantwortet werden.

  • Was ist die Bezugsgröße der Richtwerte?

Die Richtwerte beziehen sich immer auf die Spalte Trockensubstanz. Ausnahme: Gülle/Gärreste/Stallmist, hier beziehen sich die Richtwerte auf die Originalsubstanz.

  • Welche Unterschiede zwischen Grenzwert, Richtwert, Warnwert und Orientierungswert gibt es?

Ein Grenzwert ist ein Wert, der nicht überschritten werden darf. Dieser ist gesetzlich festgelegt und eine Überschreitung hat in der Regel ernste Konsequenzen. So unterliegt beispielsweise das Labor einer Meldepflicht.

Die Richt-, Warn- und Orientierungswerte sind rechtlich nicht bindend, stellen aber Empfehlungen dar. Ziel aller dieser Werte ist es sowohl der Wirtschaft als auch den Behörden eine objektive Grundlage zur Beurteilung zu geben.

Warnwerte geben Mikroorganismengehalte an, deren Überschreitung einen Hinweis darauf gibt, dass die Prinzipien einer guten Herstellungs- und Hygienepraxis verletzt wurden. Bei einer Warnwertüberschreitung von pathogenen Mikroorganismen ist eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers nicht auszuschließen.

Richtwerte sind vorgegebene Werte, an dem tatsächliche Werte gemessen werden können. Diese Werte sollten eingehalten werden, ohne dass ein Zwang dazu besteht oder Strafen drohen.

Orientierungswerte sind unverbindliche Richtzahlen, die aus Erfahrungswerten resultieren.

  • Was passiert, wenn in meiner Probe Richtwerte überschritten werden?

Generell geben die Richtwerte eine Möglichkeit, die Qualität der Probe einschätzen zu können. Liegen die Werte unterhalb des Richtwertes, gibt es in der Regel keinen Anlass zu handeln. Liegen die Werte hingegen über dem ausgewiesenen Richtwert, sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Jederzeit können Nachkontrollproben eingesendet werden und die hygienischen Maßnahmen rund um die entsprechenden Prozesse sollten geprüft werden.

Ein Sonderfall ist der Nachweis der Salmonellen. Hier unterliegt sowohl das Labor als auch der Betrieb der Meldepflicht an das zuständige Amt.

Im Bereich der Lebensmitteluntersuchung müssen ebenfalls Proben gemeldet werden, die die Anzahl von 100 KbE/g Listeria monocytogenes überschreiten.

  • Werden Richtwerte zu meinen eingesandten Proben ausgewiesen, damit ich das  Ergebnis einschätzen kann?

Unser Ziel ist es, für die erzielten Ergebnisse immer einen Beurteilungsrahmen auszuweisen.

Sollte dies für den untersuchten Parameter nicht zur Verfügung stehen, sind für einige Matrices hausinterne Orientierungswerte entworfen wurden, um Ihnen die Beurteilung Ihres Ergebnisses zu erleichtern.

  • Wie können meine Mastitisdaten in das Programm HERDE integriert werden?

Sie müssen sich in der Abteilung Agrarmanagement des LKV Sachsen melden. Dort werden Ihnen alle nötigen Einstellungen gezeigt. Anschließend können Sie bequem aus Ihrem HERDE- Programm heraus die Daten der zu untersuchenden Tiere an uns übersenden. Das manuelle Ausfüllen eines Probenbegleitscheins entfällt somit. Nach der Untersuchung übermitteln wir Ihnen die Ergebnisse sowohl in Form eines normalen Prüfberichtes, als auch als Datei, die Sie in Ihr HERDE Programm einlesen können. Somit sind unmittelbar die Ergebnisse der Mastitisuntersuchung zu ihrem Tier hinterlegt.

Sie haben eine andere Frage?

Kein Problem, wir beraten Sie gern persönlich zu Ihrer speziellen Frage. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.

Über die Rubrik Analysen gelangen Sie nach Auswahl ihrer Probenart direkt zu unseren Analyseangebot und den passenden Probenbegleitschein zum Ausdrucken. Noch einfacher geht's indem Sie unseren Online-Probenbegleitschein verwenden. Registrieren Sie sich dazu einfach und kostenfrei hier.

Beratung und Attestierung

für chemische Futtermittelanalysen

+49 37206 87-140
luw@lks-mbh.com