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Rinderpass
Stammdatenblatt / Rinderpass
Sie erhalten den Rinderpass nur nach Beantragung durch den Eingang einer Geburtsmeldung (Frist: innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt des Kalbes). Diese Meldung kann per Trans LKV net, per Batch sowie über das LKV-Tool „Meldekarten Online“ oder online direkt in der HIT-Datenbank in München, aber auch per Geburtsmeldekarte erfolgen.
Dafür sind folgende, vollständigen Angaben notwendig:
- Ohrmarkennummer Kalb
- Geburtsdatum
- Rasse
- Geschlecht
- Ohrmarkennummer der Mutter (10-stellig)
Ersatzrinderpass
Zur Zeit nur schriftlich, über die Regionalstelle in Lichtenwalde.
Korrektur von Rinderpässen
Nur unter Vorlage des Originalpasses direkt in Lichtenwalde möglich.
Beantragung von Rinderpässen EU-Einfuhr
Mit schriftlichem Antrag und den Originalpässen, unter Angabe von Ihrer Registriernummer und dem Einfuhrdatum, in der Regionalgeschäftsstelle in Lichtenwalde.
Antrag auf Ausstellung von Rinderpässen für Tiere aus der EU
Beantragung von Rinderpässen aus Drittländern
Nach Anzeige der Einfuhr bei Ihrem zuständigen Veterinäramt erfolgt die Kennzeichnung der Tiere mit sächsischen Ohrmarken (lt. VVVO) und der schriftlichen Anzeige an die Regionalstelle in Lichtenwalde.
Keine Archivierung von Rinderpässen und Stammdatenblättern
In Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales werden keine Rinderpässe und Stammdatenblätter mehr in der Regionalstelle HIT beim Sächsischen Landeskontrollverband e. V. archiviert. Die Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007 sieht eine Rücksendung der Rinderpässe an die ausgebende Stelle nicht mehr vor. Ausgenommen davon bleiben Rinderpässe von Tieren, die im innergemeinschaftlichen Handel verbracht werden.