Sie erhalten den Rinderpass nur nach Beantragung (Frist: innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt) durch die Geburtsmeldekarte, Geburtsanzeige per MODEM, Diskette oder Internet ( direkt in der Datenbank in München).
Dafür sind folgende, vollständigen Angaben notwendig:
Zur Zeit nur schriftlich, über die Regionalstelle in Lichtenwalde.
Nur unter Vorlage des Originalpasses direkt in Lichtenwalde möglich.
Mit schriftlichem Antrag und den Originalpässen, unter Angabe von Ihrer Registriernummer und dem Einfuhrdatum, in der Regionalgeschäftsstelle in Lichtenwalde.
Antrag auf Ausstellung von Rinderpässen für Tiere aus der EU
Nach Anzeige der Einfuhr bei Ihrem zuständigen Veterinäramt erfolgt die Kennzeichnung der Tiere mit sächsischen Ohrmarken (lt. VVVO) und der schriftlichen Anzeige an die Regionalstelle in Lichtenwalde.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales werden keine Rinderpässe und Stammdatenblätter mehr in der Regionalstelle HIT beim Sächsischen Landeskontrollverband e. V. archiviert. Die Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007 sieht eine Rücksendung der Rinderpässe an die ausgebende Stelle nicht mehr vor. Ausgenommen davon bleiben Rinderpässe von Tieren, die im innergemeinschaftlichen Handel verbracht werden.