
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Rinderpass
Stammdatenblatt / Rinderpass
Sie erhalten den Rinderpass nur nach Beantragung durch den Eingang einer Geburtsmeldung (Frist: innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt des Kalbes). Diese Meldung kann per Trans LKV net, per Batch sowie über das LKV-Tool „Meldekarten Online“ oder online direkt in der HIT-Datenbank in München, aber auch per Geburtsmeldekarte erfolgen.
Dafür sind folgende, vollständigen Angaben notwendig:
- Ohrmarkennummer Kalb
- Geburtsdatum
- Rasse
- Geschlecht
- Ohrmarkennummer der Mutter (10-stellig)
Ersatzrinderpass
Der Auftrag zur Ausstellung von Ersatzrinderpässen ist nur über die Regionalstelle in Lichtenwalde in schriftlicher Form möglich.
Korrektur von Rinderpässen
Die Korrektur von Rinderpässen erfolgt nur direkt in der Regionalstelle in Lichtenwalde unter Vorlage des originalen Rinderpasses.
Eintragung der Zugangsmeldung von verbrachten Tieren aus der Union
Für die Meldung „Zugangsmeldung aus EU-Mitgliedsstaat“ für verbrachte Tiere in/aus/zwischen Mitgliedsstaat(en) gilt:
Voraussetzung für die Eintragung der Zugangsmeldung von Tieren aus EU-Mitgliedsstaaten ist die ordnungsgemäße Anzeige des erfolgten Verbringens der Rinder aus einem EU-Mitgliedsstaat beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Gemäß Aufbewahrungspflicht nach Artikel 102 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429 verbleiben die Identifizierungsdokumente der Tiere aus anderen EU Mitgliedsstaaten, d.h. die originalen Rinderpässe, beim Tierhalter. Die Ausstellung eines neuen (deutschen) Rinderpasses ist nicht erforderlich.
Die Eintragung von verbrachten Tieren in/aus/zwischen Mitgliedsstaat(en) in die HIT-Datenbank ist derzeit nur über die Regionalstelle in Lichtenwalde möglich. Bitte nutzen Sie das Auftragsformular „Zugangsmeldung für EU-Tiere“ und fügen Sie diesem ein Foto oder eine Kopie des originalen Rinderpasses bei.
Auftragsformular - Zugangsmeldung für verbrachte Tiere in/aus/zwischen Mitgliedsstaat(en)
Beantragung von Rinderpässen aus Drittländern
Nach Anzeige der Einfuhr bei Ihrem zuständigen Veterinäramt erfolgt die Kennzeichnung der Tiere mit sächsischen Ohrmarken (lt. VVVO) und der schriftlichen Anzeige an die Regionalstelle in Lichtenwalde.
Keine Archivierung von Rinderpässen und Stammdatenblättern
In Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales werden keine Rinderpässe und Stammdatenblätter mehr in der Regionalstelle HIT beim Sächsischen Landeskontrollverband e. V. archiviert. Die Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007 sieht eine Rücksendung der Rinderpässe an die ausgebende Stelle nicht mehr vor. Ausgenommen davon bleiben Rinderpässe von Tieren, die im innergemeinschaftlichen Handel verbracht werden.